Wird Ihr Unternehmen als Subunternehmer im Bausektor tätig sein, müssen Sie zur irischen Umsatzsteuer anmelden. Ferner muss Ihr Hauptunternehmer bei der Zahlung an Sie 35% Bauabzugsteuer ( Relevant Contract Tax) einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn Sie als Subunternehmer nicht im Besitz einer C2-Karte sind. In diesem Fall können Sie eine C2-Karte beantragen oder alternativ die Steuerrückerstattung vornehmen.
Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer bietet an, die Beantragung der Umsatzsteuernummer und der C2 Karte für Ihr Unternehmen zu übernehmen. Unser Service umfasst die Bereitstellung der Dokumente und der notwendigen Übersetzungen. Zudem informieren wir Sie, welche zusätzlichen Dokumente bei der irischen Steuerbehörde einzureichen sind.
Nach Einreichung der Dokumente stehen wir Ihnen und der Steuerbehörde während der Abwicklungsphase als Ansprechpartner zur Verfügung.



