Falls Ihr Hauptunternehmer Bauabzugssteuer an die irische Finanzbehörde abgeführt hat, kann diese zurückgefordert werden. DEinternational bietet die Durchführung von Rückerstattungs- und Verrechnungsanträgen an.
Dublin


Falls Ihr Hauptunternehmer Bauabzugssteuer an die irische Finanzbehörde abgeführt hat, kann diese zurückgefordert werden. DEinternational bietet die Durchführung von Rückerstattungs- und Verrechnungsanträgen an.
Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen
Tel: +353 1 6424381