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Arbeitsgenehmigungen/Visa

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen Visas fuer die Einreise nach Irland.

Nähere Informationen hierzu können bei den jeweiligen Konsultaten bzw. Botschaften eingeholt werden.

Wünscht ein Arbeitgeber, einen Nicht-EU-Bürger in Irland zu beschäftigen, muss er als ersten Schritt nach einem potenziellen Beschäftigten aus einem EU-Mitgliedstaat suchen. Gelingt ihm dies nicht, darf er möglicherweise die Position mit einem Beschäftigten aus einem Nicht-EU-Staat besetzen.

Grundsätzlich bedürfen Beschäftigte aus einem Nicht-EU-Staat vor Aufnahme der Arbeit in Irland einer gültigen Arbeitsgenehmigung, welche vom Department of Enterprise (Section: Trade and Employment) ausgestellt wird.

Daneben gibt es Arbeitsvisas (Work authorisations), welche von den jeweiligen Botschaften in Zusammenarbeit mit dem Department of Justice gewährt werden.

Daneben gibt es die Möglichkeit einer Business Permission.

Dies setzt zum einen voraus, dass mindestens ein Kapital von 300.000 Euro übertragen wird und mindestens Beschäftigung für zwei EU-Staatsangehörige bieten.

Gemäß des Employment Permits Acts 2006 sind am 01.02.2007 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten.

Es gibt drei neue Kategorien von Arbeitsgenehmigungen: Green Cards, work permits and intra company transfer.

Davon unabhängig gibt es die Möglichkeit, Beschäftigte für einen kurzen Zeitraum mit einem Van-der-Elst-Visum nach Irland zu entsenden, welches bei den jeweiligen Konsultaten oder Botschaften vor Ort beantragt werden können.

Das DEInternational Angebot

Gerne informieren wir Sie über die neuen Bestimmunngen zu den Arbeitsgenehmigungen und helfen Ihnen bei Behördengängen und sind für Sie der Ansprechpartner vor Ort!

Patrick Bamming

Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen
Tel: +353 1 6424381

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