Beantragung einer C2-Karte (irische Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Wird Ihr Unternehmen als Subunternehmer im Bausektor tätig sein, müssen Sie sich zur irischen Umsatzsteuer anmelden. Ferner muss der Hauptunternehmer bei der Zahlung an Sie 35% Bauabzugsteuer ( Relevant Contract Tax) einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn Sie als Subunternehmer nicht im Besitz einer C2-Karte sind. In diesem Fall können Sie eine C2-Karte beantragen oder alternativ die Steuerrückerstattung vornehmen.
Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer bietet an, die Beantragung der Umsatzsteuernummer und der C2 Karte für Ihr Unternehmen zu übernehmen. Unser Service umfasst die Bereitstellung der Dokumente und der notwendigen Übersetzungen. Zudem informieren wir Sie, welche zusätzlichen Dokumente bei der irischen Steuerbehörde einzureichen sind.
Bevor die Dokumente bei der irischen Steuerbehörde eingereicht werden, überprüfen wir diese und korrigieren diese ggf. in Abstimmung mit Ihnen ab. Zudem übersetzen wir die steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen ins Englischsprachige.
Nach Einreichung der Dokumente stehen wir der Steuerbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung und leiten Ihre Fragen zum Stand des Antrages an die Steuerbehörde weiter.



