Lohnbuchhaltung
Wenn Ihre Mitarbeiter mehr als 60 Tage in Irland arbeiten, sind diese in Irland lohnsteuerpflichtig. Aufgrund des deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens wird bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen in Irland die gezahlte Lohnsteuer dem Arbeitnehmer zurückerstattet. Bei mehr als 183 Tagen kann eine Steuerbefreiung in Deutschland erwirkt werden.
Die Deutsch-Irische Handelskammer bietet an, die Lohnbuchhaltung durchzuführen. Zudem informieren wir Sie über die Steuerraten, die Höhe der steuerfreien Auslöse und über absetzbare Leistungen.



