Finanzbuchhaltung

Unser Service DEInternational bietet Ihnen Buchhaltungsdienstleistungen in unterschiedlichem Umfang an, die jeweils genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden können.

Mitglieder der Außenhandelskammer erhalten 25 % Rabatt bis zu einem Maximalbetrag von €1.500,00 pro Jahr auf DEinternational Dienstleistungen.

Unser Profil

  • Jahrelange Erfahrung in der Finanzbuchhaltung in Irland und Deutschland
  • Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen und Arbeitserfahrung in kleineren sowie mittelständischen und multinationalen Unternehmen
  • Als DEinternational consultancy service eröffnen wir vielfältige Möglichkeiten, ein weltweites Geschäftsnetzwerk zu etablieren
  • Ein zuverlässiger Partner zu wettbewerbsfähigen Konditionen

Unsere Leistungen

  • Kontinuierlicher Ansprechpartner für die irische und deutsche Finanzbuchhaltung
  • Ein breit gefächertes Angebot von der ganzheitlichen Buchhaltung bis hin zum Controlling
  • Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen

Ihre Vorteile 

  • Entlastung Ihrer Buchhaltung
  • Sie erhalten alle Steuer- und Buchhaltungsdienstleistungen aus einer Hand
  • Sie sparen Kosten - denn unsere Services sind preiswerter als die anderer Anbieter

Unsere Leistungen:

Lohnbuchhaltung

Wir bieten einen umfassenden Lohnbuchhaltungsservice und die Einreichung von Einkommenssteuermeldungen an.

Arbeiten, welche in Irland durchgeführt werden, unterliegen in der Regel der irischen Lohnsteuer. Für Entsandtkräfte aus Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, gibt es Befreiungen, wenn die Mitarbeiter weniger als 183 Tage in Irland sind. Sollte ein Mitarbeiter mehr als 60 und weniger als 183 Tage in Irland arbeiten, kann eine Lohnsteuerbefreiung innerhalb von 21 Tagen nach Arbeitsbeginn beantragt werden. Bei Arbeiten von weniger als 60 Tagen ist in der Regel keine Befreiung von der irischen Lohnsteuer notwendig.

Die irischen Einkommenssteuersätze betragen 20 % und 40 %. Alleinstehende Personen zahlen bis zu einem Jahreseinkommen von 33800 Euro den Steuersatz von 20%. Darüber hinausgehende Einkommen werden mit 40 % besteuert.

Die Universal Social Charge wurde im Rahmen der Finanzkrise eingeführt und ist eine zusätzliche Abgabe auf das Einkommen. Die Sätze betragen zwischen 0.5 % (bis 12.012 Euro Jahreseinkommen) und 11 % (in den höheren Gehaltsgruppen).

Bei in Irland ansässigen Lohnempfängern wird von den zu zahlenden Steuern ein jährlicher Betrag von 3300 € abgezogen als Steuergutschrift. Bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen wird dieser Betrag um weitere 1650 € erhöht. Abhängig von weiteren persönlichen Umständen gibt es weitere Abzüge von den zu zahlenden Steuern, zum Beispiel für Witwen und Familien mit Kinder die körperlich oder geistlich behindert sind.  

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Flexible Abrechnung nach Stunden und/oder Festgehalt, je nach Vorgaben des Kunden.
  • Beratung auch zu zusaetzlichen Lohnelementen (BIK, Rente, Ausgaben, Bonuszahlungen, Ausloese etc.).
  • Erstellung einer Datei fuer die Ueberweisung der Nettogehaelter, oder direkte Zahlung.
  • Sicherstellung, dass Steuern und Sozialabgaben puenktlich und vollstaendig gemeldet und gezahlt werden.
  • Meldung von neuen Mitarbeitern oder von Mitarbeitern die das Unternehmen verlassen.
  • Monatliche Zahlung von Einkommenssteuer, Sozialversicherung und ,USC‘ (Universal Social Charge) an die Steuerbehoerde.
  • Ab Januar 2019 wurde die Einkommenssteuersystem modernisiert (PAYE modernisation) und alle Eingaben muessen  online erfolgen. DEinternational Irland fuehrt dies aus
  • Kontrollbericht ueber die Lohnbuchhaltungsperiode..
  • Zusammenfassender Bericht ueber alle Steuerabzuege: Rente, Einkommenssteuer, Sozialversicherung, BIK etc.
  • Zusendung der Gehalttsababrechnung per Email mit passwortgeschuetztem Zugang zu an die Mitarbeiter oder das Unternehmen. Alternativ koennen wir die Lohnabrechnungen auch per Post zusenden.

 

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