Steuerberatung

Unser Consulting-Service DEinternational berät Sie gerne bei Steuerfragen und -problemen.

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Das Forbes-Magazin ernannte Irland zum „Best Country for Business in Europe”. Viele der weltweit größten Unternehmen operieren von Irland aus. Die Merkmale des irischen Steuersystems sind:

  • Körperschaftssteuerrate von 12.5% und 25%
  • Mwst. Sätze von 0%, 9 %, 13.5% und 23%
  • Einkommensteuersätze 20% und 40%
  • Bauabzugssteuerraten von 0%, 20% und 35%
  • Kapitalertragssteuer von 33%

Wir beraten mehr als 120 Unternehmen aus den folgenden Bereichen:

  • Exportunternehmen, insbesondere Versand- und Internethandel
  • Bauunternehmen
  • Finanzunternehmen
  • Start-Ups

Unser Team bietet Steuerberatung zum irischen Markt an. Patrick Bamming ist irischer Steuerberater (CTA, AITI Chartered Tax Adviser), TMITI with Irish Tax Institute, Diplom Kaufmann und Mitglied bei: www.isme.ie.

Unsere Leistungen:

Ertrags- und Einkommenssteuer

Einkommenssteuerraten in Irland

Unser Consulting Service DEinternational bietet Steuerberatung zur irischen Ertrags- und Einkommenssteuer an. Diese umfasst sowohl die Körperschaftssteuer für Unternehmen als auch die Einkommenssteuer.

Unsere Beratungsdienstleistungen zur Körperschaftssteuer umfassen:

  • Informationen über anzuwendende Körperschaftssteuersätze (grundsätzlich 12,5% bzw. 25% für passives Einkommen wie Miet- und Zinseinnahmen)
  • Registrierung zur Körperschaftssteuer und Einreichen der Meldungen
  • Beratung zur Betriebsstätte i.S.d. deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens, insbesondere bei Bauunternehmen (Vermutung der Betriebsstätte nach 12 Monaten)
  • Steuerliche Betriebsstätte im Vergleich zu „Postkastenfirmen“ (der Steuersatz von 25% gilt ebenfalls für Unternehmen, die zwar in Irland registriert, aber nicht steuerlich ansässig sind)

Unsere Beratungsdienstleistungen zur Einkommenssteuer umfassen:

  • Informationen über anzuwendende Steuersätze (20% bei Einkommen bis zu 33.800€, 40% bei darüber hinausgehenden Einkommen)
  • Universal Social Charge Sätze, PRSI-Sätze (insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmerentsendung)
  • Berechnung von Krediten und Befreiungen laut Doppelbesteuerungsabkommen
  • Registrierung zur Einkommenssteuer und Einreichen der Meldungen
  • Beratung für Personen mit Einkommen in Irland und Deutschland laut Doppelbesteuerungseinkommen

Bauabzugssteuer in Irland

Wir unterstützen Unternehmen bei der Registrierung, Meldung und Beantragung der Rückerstattung der Bauabzugssteuer und beraten im Vorfeld, ob die jeweilige Dienstleistung der Bauabzugssteuer unterliegt.

Die Bauabzugssteuer fällt immer dann an, wenn Subunternehmer beschäftigt wurden. Sie soll sicherstellen, dass Bauunternehmen sowie für sie tätige Personen steuerlich korrekt erfasst sind und ihre Verpflichtungen der Steuerbehörde gegenüber erfüllen.

Vor der Zahlung an einen Subunternehmer muss diese der irischen Steuerbehörde gemeldet werden, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Bauabzugssteuer abgeführt werden muss.

Es gelten dabei drei Steuersätze, die sich jeweils nach dem an den Subunternehmer zu zahlenden Bertrag richten:

  • 0% für Unternehmen, die nachweisen, dass sie in den letzten 3 Jahren alle Meldungen und Zahlungen pünktlich und einwandfrei getätigt haben
  • 20% für Unternehmen mit irischer Steuernummer
  • 35% für Unternehmen ohne irische Steuernummer und/ oder die nicht steuerlich einwandfrei sind

Werden die Zahlungen erst später oder gar nicht gemeldet, kann dies erhebliche Strafen i.H.v. bis zu 35% vom zu zahlenden Betrag zur Folge haben.

Im Regelfall muss die Mehrwertsteuer von Subunternehmern, die irische Bauabzugssteuer zahlen, nicht in Rechnung gestellt werden. Hierfür ist in diesem Fall der Hauptunternehmer zuständig im sog. „reverse charge“-Verfahren (Umkehr der Umsatzsteuerschuld).

Mehrwertsteuer

Auch in Irland muss Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service hierzu an.

Für die irische Mehrwertsteuer gelten folgende Sätze:

  • 23% – Regelsteuersatz
  • 13,5% – „reduced rate“ (ermäßigter Steuersatz), insbesondere für Dienstleistungen aus den Bereichen Bau, Landwirtschaft, Reinigung und Automiete
  • 9% – „second reduced rate“ (zusätzlicher ermäßigter Steuersatz), dies ist hauptsächlich relevant für den Tourismus- und Gastronomiebereich
  • 5,2% – nur anwendbar im Agrarsektor
  • 4,8% – „livestock rate“ für Nutztiere und Windhunde
  • 0% – bei Grundnahrungsmitteln und anderen als notwendig erachtetetn Gütern wie z.B. Kinderbekleidung

Diese Auflistung soll nur einen ersten Überblick verschaffen, es empfiehlt sich immer eine konkrete Einzelfallprüfung.

Versandhandel an Privatkunden

Die Umsatzschwelle für Versandhandelsunternehmen mit Sitz in Deutschland liegt bei 35.000 €, unter dieser Grenze besteht ein Wahlrecht.

Mehr­wert­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen

Umsatzsteuer fällt ebenfalls an, wenn ein deutsches Unternehmen irischen Privatkunden elektronische Dienstleistungen anbietet, wie Telekommunikationsdienstleistungen, Musik, e-books, Apps und Film-Downloads.

Das Unternehmen muss sich in diesem Fall grundsätzlich steuerlich in Irland registrieren und seinen Meldepflichten nachkommen. Alternativ steht hierfür das sog. „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren zur Verfügung. Bei diesem Verfahren können die Unternehmen in Deutschland ihre in den EU-Mitgliedsstaaten erbrachten elektronischen Dienstleistungen gesammelt über das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg erklären und so die Steuer insgesamt entrichten.

Weltweite Mehrwertsteuerrückerstattung

Deutsche Unternehmen können die Rückerstattung der in Irland gezahlten Mehrwertsteuer beantragen. Die regulären Steuersätze liegen hierfür in Irland bei 23% für Waren und bei 13,5% für Dienstleistungen.

Neben der Registrierung zur Mehrwertsteuer in Deutschland müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Unternehmen darf nicht in Irland steuerpflichtig sein
  2. Es darf keine feste Betriebsstätte in Irland haben und
  3. Die erstellten Waren und erbrachten Dienstleistungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit sein.

Durch unser Netzwerk aus Außenhandelskammern in über 90 Ländern der Welt können wir die Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung nicht nur in Irland, sondern weltweit anbieten.

Einzelhandelslizenz/Großhandelslizenz für den Verkauf von Alkohol in Irland

Sie wollen Wein, Bier, Schnaps oder andere alkoholische Getränke in Irland als Einzelhaendler oder Großhändler verkaufen? Dazu benötigen Sie eine Einzelhandels- bzw. Großhandels Lizenz. Um eine solche zu erlangen, müssen Sie eine Art Bewerbungsprozess durchlaufen, der unter anderem eine Beantragung der Lizenz bei einem irischen Gericht beinhaltet.

Die Deutsch-irische Auslandshandelskammer unterstützt Sie gerne bei der Erlangung einer solchen Lizenz für den Verkauf von Alkohol in Irland.

Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • Eine Beratung hinsichtlich der verschiedenen Vorgehensweisen
  • Die Bewerbung für die Lizenz bei einem irischen Gericht
  • Die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit einem irischen Anwalt/einer irischen Anwältin
  • Die jährliche Erneuerung der Lizenz
  • Eine generelle Kosteneinschätzung für Ihr Vorhaben

Immobilienbewertung und Registrierung zur Mehrwertsteuer fuer den Handel mit Immobilien in Irland

Sie denken darueber nach, Immobilien in Irland zu kaufen oder zu verkaufen? Der Handel mit Immobilien erfordert eine zuverlässige Einschätzung der zu handelnden Immobilien. Jedoch kann der Bewertungsprozess verschiedene Hürden mit sich bringen, wie etwa eine Registrierung zur irischen Mehrwertsteuer.

Die deutsch-irische Auslandshandelskammer unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben einer Immobilienbewertung in Irland.

Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • Eine Beratung hinsichtlich der verschiedenen Vorgehensweisen und Anforderungen
  • Anmeldung zur Mehrwertsteuer
  • Kommunikation mit der irischen Steuerbehörde
  • Falls notwendig: Die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit einem irischen Anwalt/einer irischen Anwältin
  • Eine generelle Kosteneinschätzung für Ihr Vorhaben

Neue Mehrwertsteuerregeln für den E-Commerce ab 1. Juli 2021

Die EU aktualisiert die Regeln für die Mehrwertsteuer im Online-Handel ab dem 1. Juli 2021.

Konkret werden die Regeln für die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Business-to-Consumer (B2C) E-Commerce angepasst, um das bestehende System zu vereinfachen. Die Änderungen betreffen alle am Online-Handel innerhalb und über die Grenzen der EU hinweg Beteiligten, von Handelsplattformen über Kuriere bis hin zu Zollbeteiligten und Verbrauchern.

Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt:

- Einführung des One-Stop-Shop (OSS):

o Online-Verkäufer und Online-Marktplätze können sich nun in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen, um die Mehrwertsteuer für Transaktionen bei Fernverkäufen in der gesamten EU zu entrichten. Der Verwaltungsaufwand kann somit um 95 % reduziert werden.

- EU-weite Mehrwertsteuer-Schwelle:

o Die derzeitigen individuellen Schwellenwerte für Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU werden durch einen allgemeinen EU-Schwellenwert von 10.000 € ersetzt. Unterhalb dieses Schwellenwerts gelten für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen sowie für Fernverkäufe von Waren weiterhin die Mehrwertsteuersätze des EU-Staates, in dem der Lieferant ansässig ist.

- Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Low-Cost-Güter:

o Bislang waren Warensendungen unter einem Preis von 22 € von der Mehrwertsteuer befreit. In Zukunft werden alle importierten Waren mehrwertsteuerpflichtig sein. Um die Erhöhung der mehrwertsteuerpflichtigen Waren zu vereinfachen, wurde der Import-One-Stop-Shop geschaffen.

- Der Import-One-Stop-Shop (IOSS):

o Hierbei handelt es sich um eine spezielle Regelung für Fernverkäufe oder grenzüberschreitende Verkäufe von Waren und Dienstleistungen in die EU, um die Deklaration und Zahlung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

o Falls das IOSS nicht genutzt wird, werden für Sendungen unter 150 € Sonderregelungen getroffen.

Die Vorteile der Neuerungen werden sowohl für Unternehmen als auch für Verbrauchern spürbar sein. Durch die Einführung des IOSS und des OSS wird zugunsten der Verbrauchern sichergestellt, dass auf ihre Online-Einkäufe von außerhalb und innerhalb der EU-Grenzen derselbe Mehrwertsteuersatz angewandt wird wie auf innerstaatliche Einkäufe. Die Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem der Käufer die Ware konsumiert bzw. erhält. Durch die Vereinfachung des Systems und die Verbesserung der Qualität werden die EU-Einnahmen durch den Zustrom von Mehrwertsteuerzahlungen und die einfachere Verhinderung von betrügerischem Handel steigen. Erreicht wird somit ein faireres, wettbewerbsfähigeres Umfeld für den Handel innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus.