Arbeitnehmer Entsendung

Unser Team kann dabei helfen, die Pflichten von Arbeitgebern, die Arbeitnehmer nach Deutschland und Irland entsenden, zu regeln

Wir bekommen viele Anfragen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Irland und Deutschland. Unser Team verfügt über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Pflichten und Voraussetzungen, die die Entsendung von Arbeitnehmern mit sich bringt. 

  • Sozialversicherung
  • Registrierung
  • Einkommensteuer
  • Urlaubsverfahrens von SOKA Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft)

Sozialversicherung

Die Abgaben für die Sozialversicherung, denen der Arbeitgeber nachkommen muss, betragen bis zu 11,005 %, während die Arbeitnehmerbeiträge bis zu 4 % des Einkommens ausmachen. Zu entsendende Arbeitnehmer sollten vor Ihrer Entsendung das Formular A1 beantragen. Dieses bescheinigt, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist, wodurch das doppelte Anfallen von Sozialversicherungsbeiträgen in beiden EU-Staaten vermieden werden kann.

Registrierung

In der Europäischen Union ist die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Richtlinie EU 2018/957 (Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) geregelt. Demnach müssen zunächst alle entsandten Arbeitnehmer registriert werden. In Irland erfolgt diese Registrierung durch die Workplace Relations Commission (WRC). Alle Arbeitnehmer müssen eine „Form of Declaration“ ausfüllen, um sicher zu stellen, dass die Bedingungen, an die ihre Entsendung geknüpft wird, erfüllt werden.

Irland hat die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie ohne Erweiterungen in irisches Recht übertragen. Deshalb ist bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Irland eine solche Erklärung in den meisten Fällen notwendig. Es gibt nur wenige Ausnahmen.  

Einkommensteuer

Das Doppelsteuerungsabkommen zwischen Irland und Deutschland legt da, in welchem Staat der betroffene Arbeitnehmer einkommenssteuerpflichtig ist. Sofern ein Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum als 183 Tage (in Deutschland 6 Monate circa 183 Tage) ins Ausland entsendet wird, muss er in diesem Land Einkommenssteuer an den Fiskus abführen.

Befindet sich hingegen ein Arbeitnehmer weniger als 183 Tage, aber mehr als 60 Tage in Irland, besteht die Notwendigkeit eine Befreiung von der irischen Einkommenssteuer zu beantragen. Durch diese Beantragung finden die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Anwendung. Bei einem kürzeren Aufenthalt als 60 Tage ist eine solche Beantragung auf Befreiung nicht notwendig.

Urlaubsverfahrens von SOKA Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft)

Funktionsweise:

Es handelt sich um die gemeinsame Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Diese wurde zu dem Zweck gegründet, das Urlaubsentgelt für die Bauarbeitnehmer zu sichern.

Aufgrund der hohen Fluktuation von Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft (mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer sind weniger als zwölf Monate im Kalenderjahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt) haben Arbeitnehmer oft nicht die Möglichkeit, ihren Urlaub zusammenhängend zu nehmen. Das Bundesurlaubsgesetz in Deutschland sieht vor, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu nehmen ist, ein voller Urlaubsanspruch entsteht aber erst nach einem halben Beschäftigungsjahr.

Die SOKA-Bau verwaltet das Geld treuhänderisch und zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nachdem der Arbeiter seinen Urlaub genommen hat. Damit werden auch die Arbeitgeber von dem Risiko entlastet, für den vollen Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers aufkommen zu müssen, obwohl dieser gar nicht das ganze Jahr im Betrieb beschäftigt ist.

Die SOKA-Bau führt das Urlaubsverfahren auch für gewerbliche Arbeitnehmer durch, die von ausländischen Betrieben nach Deutschland auf Baustellen entsandt werden. Dadurch soll die Chancengleichheit zwischen deutschen und ausländischen Bauunternehmen hergestellt werden. Auch sollen grundlegende Arbeitnehmerrechte gesichert werden.

Beiträge:

Es gibt für gewerbliche Arbeitnehmer lohnabhängige Beiträge, die vom Arbeitgeber als zusätzliche Lohnnebenkosten entrichtet werden.

Bei Angestellten sind Pauschalbeiträge abzuführen.

  • Westdeutschland: 20,8%
  • Ostdeutschland: 18,7%
  • Berlin-West: 25,75 %
  • Berlin-Ost: 23,65%

Steuervergünstigungen für Arbeiter aus einem irischen Unternehmen

PAYE Exclusion Order

Bei Ausstellung einer „PAYE Exclusion Order“ ist der Arbeitgeber eines entsandten Arbeitnehmers nicht verpflichtet die PAYE (Einkommenssteuer) oder USC (Sozialabgaben) von dem Einkommen des Beschäftigten abzuziehen, sofern der Beschäftigte weniger als 183 Tage im Ausland verbringt. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass die Entsendung des Arbeitnehmers in ein Land erfolgt, mit welchem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.

Transborder Relief

Das „Transborder Relief“ stellt eine Steuervergünstigung da, welches solche Arbeitnehmer betrifft, die in Irland ansässig sind und jede Woche zu ihrem im Ausland gelegenen Arbeitsplatz fahren müssen. Sie sind demzufolge im Ausland einkommenssteuerpflichtig und für die Sozialabgaben registriert. Eine Doppelbesteuerung wird in diesen Fällen durch das Transborder Relief verhindert. Als Voraussetzung muss jedoch festgestellt werden, dass die Person mindestens einen Tag in der Woche im betroffenen Ausland verbringt und Irland muss mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen haben.

Foreign Earnings Deduction (FED)

Arbeitnehmer, die aus Steueraspekten in Irland ansässig sind, jedoch einige Zeit im Ausland arbeiten, können möglicherweise die Foreign Earnings Deduction in Anspruch nehmen. Dieser Zuschuss basiert auf der Anzahl der im Ausland erbrachten qualifizierenden Arbeitstage, sowie dem Gesamteinkommen. Der Steuerabzug darf hierbei 35.000,00 € pro Jahr nicht überschreiten. Zudem gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um von der FED zu profitieren. Zum einen muss der betroffene Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mindestens 30 qualifizierende Tage in einem relevanten Staat arbeiten. Auch kommen für diese Steuervergünstigung nur Entsendungen in bestimmte Länder in Betracht.

Covid-19 Beschränkungen:

Seit Beginn der COVID-19 Krise wurde die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union erheblich eingeschränkt. Unser DEinternational Irland Team steht Ihnen auch in diesem Bereich zur Verfügung. Wir berichten über die aktuellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Einreise nach Deutschland und Irland.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Einkommenssteuerrechtliche Beratung
  • Durchführung der Registrierung für die Einkommenssteuer
  • Beratung zu Sachleistungen (benefit in kind)
  • Bereitstellung von Informationen zu Steuervergünstigungen wie: Foreign Earnings Deduction (FED), Special Assignee Relief Programme (SARP), Bike to work etc.
  • Rückerstattung der Einkommenssteuer
  • Beantragung von Lohnsteuerbefreiungen
  • Beratung über die Einreise von entsandten Arbeitnehmern nach Irland und Deutschland
  • Beratung über die aktualisierten Covid-19 Freizügigkeitsbeschränkungen

Referenz:

Demmelhuber

"Since 2005, your staff has been able to provide us with fast and effective solutions to all of our queries in Ireland. Whether it was advice on the posting of temporary workforce to Ireland, filing appropriate tax returns or many other taxes you have completed for us, we have always been satisfied with the services you have provided."